Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB genannt, gelten grundsätzlich für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der mediMACS GmbH, im Folgenden auch mediMACS genannt. Jede Änderung oder Ergänzung muss von mediMACS ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden in Teilen oder vollständig Bestandteil der Vertragsvereinbarung werden sollen. Ansonsten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden auch dann nicht, wenn ihnen mediMACS nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

§2. Produkte und Leistungen Dritter

Für alle Produkte und Leistungen, die mediMACS für Dritte in den Verkehr bringt, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen auch gegenüber den Kunden. Der Kunde hat das Recht der uneingeschränkten Einsicht. mediMACS wird sich für seine Kunden dafür verwenden, dass diese die jeweils aktuellen AGB von betreffenden Dritten zu ihrer Einsicht und Prüfung erhalten.

§3. Produkte- und Leistungsbeschreibung

Eigene Produkte und Dienstleistungen und solche von Dritten, die mediMACS in den Verkehr bringt, können entweder aus einzelnen Komponenten oder aus Bundles bestehen. mediMACS ist bemüht, die Beschreibungen jeweils allgemein verständlich vorzunehmen und verpflichtet sich, eventuelle Nachfragen von Kunden zu deren bestmöglichem Verständnis zu beantworten.

§4. Anwendungs- und Nutzenbeschränkung

Hard- und Softwarekomponenten, die mediMACS selbst oder für Dritte in den Verkehr bringt, dürfen nur für die ursprüngliche Bestimmung genutzt werden. mediMACS weist ausdrücklich darauf hin, dass in manchen Ländern Anwendungsbeschränkungen oder -verbote für kryptographische Produkte bestehen. Die Kunden sind deshalb aufgefordert -zur Vermeidung von eigenen Nachteilen-, sich zu diesen Bestimmungen jeweils aktuell zu informieren und diese zu beachten.

Beratungsleistungen von mediMACS dürfen ausschließlich für die im Vertrag beschriebene Zweckbestimmung genutzt werden. Eine Weiterverwendung von Know-How aus Beratungsleistungen in anderen Zusammenhängen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von mediMACS zulässig.

§5. Angebote und Preise

Angebote von mediMACS gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Kunden innerhalb der gesetzlichen oder schriftlich erklärten Gültigkeitsfrist angenommen werden und die mit dem Angebot verknüpften Bedingungen durch den Kunden fristgerecht erfüllt werden. Ansonsten sind alle Angebote freibleibend. Alle Preisangaben erfolgen in Euro, die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§6. Gewährleistung

mediMACS verpflichtet sich zur einwandfreien Lieferung von Hard- und Software-komponenten. Versteckte Fehler und Mängel werden soweit möglich behoben oder durch neue Komponenten ersetzt. Für Komponenten von Dritten, die mediMACS in den Verkehr bringt, gelten ausschließlich deren Gewährleistungsbestimmungen, ansonsten die gesetzlichen Regelungen. Fehler und Mängel einzelner Komponenten innerhalb eines Bundles führen nicht automatisch zum Austausch oder Ersatz des gesamten Bundles. mediMACS behält sich hier ausdrücklich das Recht vor, einzelne Komponenten durch zweckentsprechende zu ersetzen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Updates und Fehlerbeseitigungshinweise, die ihm von mediMACS zur Verfügung gestellt werden, nicht unverzüglich umsetzt; oder die Voraussetzungen in seiner Einsatzumgebung sich so ändern, dass diese die einwandfreie Funktion der Lieferungen und Leistungen beeinflussen.

§7. Datenschutz

mediMACS verpflichtet sich ausdrücklich zum Schutz von Kundendaten, die im Rahmen eines Auftrags offen gelegt werden, oder Gegenstand des Auftrags sind.

8. Zahlungsfälligkeit

Die Fälligkeit für Zahlungen für Lieferungen und Leistungen von mediMACS entsteht mit deren Übergang an den Kunden. Voraus- und Abschlagszahlungen sind grundsätzlich möglich und können in Angeboten gefordert und in Aufträgen vereinbart werden. Der Rechnungsausgleich hat vollständig, bzw. in Höhe der vereinbarten Abschlagszahlung, ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

Danach befindet sich der Kunde auch ohne besondere Mahnung in Verzug. mediMACS behält sich die Berechnung von Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausdrücklich vor.

§9. Mängelrügen, Verzug

Der Kunde hat offensichtliche Mängel an Lieferungen und Leistungen von mediMACS unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Das Gleiche gilt für versteckte Mängel, sobald diese erkennbar auftreten. Der Kunde verpflichtet sich zur uneingeschränkten Herausgabe aller mangelhaften Komponenten, bzw. der vollständigen Dokumentation der mangelhaften Leistung. mediMACS verpflichtet sich, diese Mängel, sofern möglich, schnellstens zu beheben, bzw. diese für seine Kunden gegenüber Dritten anzuzeigen. Kommt mediMACS mit Lieferungen oder Leistungen in Verzug, so verpflichtet sich der Kunde, eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Verstreicht die Nachfrist, ohne dass mediMACS festgestellte Mängel beheben kann oder vereinbarte Lieferungen und Leistungen erfüllt, zu hat der Kunde das Recht, die Rückgängigmachung des Vertrags oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Dies gilt zunächst ausdrücklich nur für die jeweils einzelne Komponente einer vereinbarten Lieferung oder Leistung. Können in einem Leistungs-Bundle mangelhafte Einzelkomponenten endgültig nicht so ersetzt werden, dass der Einsatzzweck erreicht wird, gilt auch hier das Recht des Kunden die Rückgängigmachung des Vertrags, oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

§10. Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung

Der Kunde verpflichtet mit der Auftragserteilung gegenüber mediMACS alle für den zweckbestimmten und einwandfreien Einsatz der Lieferungen und Leistungen erforderliche Voraussetzungen zu schaffen, bzw. diese bereitzustellen. Sind diese Voraussetzungen zum vereinbarten Zeitpunkt der Lieferung und Leistung erkennbar nicht, oder nur ungenügend erfüllt, so kann mediMACS die Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung durch einen Sachverständigen zu Lasten des Kunden feststellen lassen. Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Lieferung und Leistung bleibt davon unberührt.

§11. Haftungsbeschränkung, Ausschluss von Schadenersatzforderung

Für alle von mediMACS selbst oder für Dritte in Verkehr gebrachte Lieferungen und Leistungen haftet mediMACS maximal bis zur Höhe der durch den Kunden erfolgten Zahlungen. Eine weitere Haftung oder Forderung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ein Haftungsanspruch durch den Kunden ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Lieferungen und Leistungen von mediMACS nicht dem Zweck entsprechend eingesetzt wurden, oder wenn die Voraussetzungen für eine fehlerfreie Anwendung nicht gegeben waren. Die Beweislast, dass diese bestanden haben, liegt beim Kunden.

§12. Eigentumsvorbehalt

mediMACS behält sich das Eigentum an Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden vor. mediMACS behält sich das Recht vor, die Nutzung der an den Kunden übergegangenen Lieferungen und Leistungen so lange auszusetzen, bzw. zu untersagen, bis die Bezahlung durch den Kunden vollständig erbracht worden ist.

§13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von mediMACS ist Bad Kreuznach. Soweit der Kunde (Vertragspartner) von mediMACS Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Bad Kreuznach vereinbart.

§14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen jetzt oder in Zukunft unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst entspricht. Die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben davon unberührt und verbindlich.